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Jedes Unternehmen ist zu einer ständigen Erfassung der Geschäftsvorfälle, verpflichtet. Das ist einerseits natürlich eine aufwändige Arbeit, die für das Finanzamt geleistet wird, andererseits aber auch unverzichtbar für die Überprüfung und Einschätzung des unternehmerischen Erfolgs. Um diesen messen zu können, sind gut sortierte und ausgewertete Zahlen, aus der Buchhaltung, die Basis. Dies ist ein Leistungsbereich meines Buchhaltungsbüro 's. Mein Buchhaltungsservice umfasst außerdem die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie den Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung.
Gerade bei der Buchhaltung ist ein Outsourcing überaus sinnvoll, denn alle Kosten sind im Gegensatz zu Personalkosten klar kalkulierbar und keinen Eventualitäten wie Krankheit sowie Verantwortlichkeiten in Bezug auf Urlaub, Berufsgenossenschaft und Personalnebenkosten unterworfen. Mein Buchhaltungsbüro umfasst alle erlaubten Tätigkeiten im Bereich der Buchhaltung und der Lohnabrechnung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Über aktuelle Entwicklungen in Hinblick auf alle Fragen rund um das Thema Buchhaltung und Lohn hält Sie mein Newsletter auf dem Laufenden. Er informiert Sie bei allen wichtigen Änderungen und Neuerungen – und zwar schnell und selbstverständlich absolut kostenfrei.
Wenn Sie sich also nicht lange mit Ihren Belegen aufhalten wollen, kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot.
Damit Sie sich zukünftig auf Ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können, denn Ihre Unterlagen werden von Ihrem selbstständigen Buchhalter gut sortiert und fertig verbucht Ihrem Steuerberater übergeben.